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Verantwortlich: (Angaben gemäß §5 TMG)

Hausleiter & Bildungsreferent

Volker Schmidt
Schloss Mansfeld 1
06343 Mansfeld-Lutherstadt


Kontakt

Christliche Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Schloss Mansfeld

Förderverein Schloss Mansfeld e.V.
Schloss Mansfeld 1
06343 Mansfeld-Lutherstadt

Telefon: 034782/ 20 20 1
Fax: 034782/ 21 27 2

eMail: info@schloss-mansfeld.de
web: www.schloss-mansfeld.de

Spendenkonto: IBAN DE48 8005 5008 3331 0004 76 | NOLADE21EIL

Bitte geben Sie bei der Überweisung von Spenden im Verwendungszweck zusätzlich Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung senden können.


Träger

Förderverein Schloss Mansfeld e.V.

  • Leiter und Bildungsreferent: Volker Schmidt
  • Vorstand:
    • Vorsitzender: Ulrich Schulze
    • stellv. Vorsitzende: Volker Büttner & Pfarrer Heiner Urmoneit
    • Schatzmeister: Roland Sponner
  • Registergericht: Amtsgericht Stendal
  • Registernummer: VR 44307

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Urheberrecht

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Disclaimer (PIWIK)

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Eine Verknüpfung der durch PIWIK gespeicherten Daten mit anderen Datenquellen oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Fotos | Bildnachweis

© Förderverein Schloss Mansfeld e.V. | © Falk Seidensticker | © Daniel Reißner (Luftbilder)

 


 

Vertragsbedingungen

1. Preise für Gruppen

Die aktuell gültigen Preise finden Sie unter diesem Link.

2. Zahlungsfrist:

Ab Rechnungsdatum 2 Wochen.

3. Rücktrittsbedingungen:

Bei Stornierung der Buchung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach erfolgtem Vertragsabschluss sind folgende Stornokosten pro Tag und Person zu zahlen. Ausgenommen davon sind Stornierungen aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich mitzuteilen.

Tage bis zur Anreise Gruppenaufenthalt & Pensionsgäste
Feierlichkeiten & Tagesveranstaltungen
am Anreisetag 80% der gebuchten Leistungen 80% der gebuchten Leistungen
1.- 10. Tag 50% der gebuchten Leistungen 50% der gebuchten Leistungen
11.- 30. Tag 30% der gebuchten Leistungen 30% der gebuchten Leistungen
31.- 60. Tag 15% der gebuchten Leistungen 15% der gebuchten Leistungen
61.-150.Tag 10% der gebuchten Leistungen ohne Berechnung

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten, für Klassenfahrten außerhalb der Wochenenden, die folgenden besonderen Stornierungsbedingen:

a. Verbindlich gebuchte Schulfahrten können bis 14 Tage vor der Anreise ohne Angabe von weiteren Gründen kostenfrei storniert werden, wenn am Tag der Stornierung für die Region der betreffenden Schule oder für die Region des Zielortes weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus festgelegt sind.

b. Darüber hinaus können Schulfahrten bis unmittelbar vor Reiseantritt kostenfrei storniert werden, wenn eine Corona-bedingte behördliche Anordnung der Reise entgegensteht.

c. Kostenfreie Rücktritte einzelner Schüler sind jederzeit möglich, wenn Schüler wegen Krankheitssymptomen, die typisch für eine Covid-19-Infektion sind, nicht anreisen können und dies hinreichend glaubhaft gemacht wird.

 

4. Sonstige Regelungen:

Alle Belegungen beginnen, wenn nicht ausdrücklich anders mit uns vereinbart, am Anreisetag um 18:00 Uhr mit dem Abendbrot und enden am Abreisetag nach dem Frühstück. Die Anreise kann ab 16:00 Uhr erfolgen.

Eventuelle Änderungen vorbehalten.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


 

Die unvermeidliche Hausordnung

  1. Die Bildungs- und Begegnungsstätte Schloss Mansfeld soll den Gruppen und Einzelgästen ein gastliches Haus sein. Das Gelände wird auch von Spaziergängern und Touristen genutzt. Die Räume, Möbel und Anlagen sind ihrem jeweiligen Zweck entsprechend und sorgsam zu benutzen. Betten und Schränke dürfen nicht umgestellt werden.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, auf die Mauer der Talbastion (Ausblick nach Mansfeld), auf die Ruinen und Mauerreste zu steigen. In diesen Bereichen drohen Gefahren für Leib und Leben!
  3. Rauchen und offenes Licht sind im gesamten Haus verboten. Ausnahme sind Kerzen mit geeigneten Unterlagen in Gruppenräumen. Lagerfeuer müssen durch unsere Mitarbeiter bei der Feuerwehr angemeldet werden. In unseren Häusern ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert, die direkt bei der Feuerwehrleitstelle Alarm auslöst. Kosten für Fehlalarm werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
  4. Das Schloss und die Ruinen stehen unter Denkmalschutz. Bitte beachten Sie dies bei der Planung und während Ihres Aufenthaltes. Alle alten Gewölbe sind Fledermausquartiere, darum herrscht dort striktes Verbot von Rauchen und Feuer (auch Kerzen) und das Betreten ist bei Dunkelheit und in der Dämmerung nicht gestattet.
  5. Die Aufsichtspflicht wird von den Gruppenleitern wahrgenommen. Schäden und Unfälle sind bei der Hausleitung zu melden. (S. auch Punkte 2. und 3.) Für alle durch Freizeit- und Tagungsteilnehmer verursachten Schäden haftet der Veranstalter. Sollten Sie bei der Anreise Schäden bemerken, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit.
  6. Nachtruhe ist von 22:00 bis 7:00 Uhr. Während dieser Zeit sollte in den Zimmern, auf den Fluren und im Hof Ruhe sein. Besonders, wenn mehrere Gruppen im Haus sind, verhalten Sie sich bitte so, dass die anderen möglichst wenig gestört werden.
  7. Benutzen Sie nur die Aufenthaltsräume, die Ihnen von unseren Mitarbeitern zugewiesen wurden.
  8. Nach den Mahlzeiten wird je nach Gruppengröße um 3 bis 6 Helfer für den Tischdienst gebeten. Sind mehrere Gruppen im Haus stimmen die Gruppenleiter bitte ab, wer wann diese Aufgabe übernimmt. Wir übernehmen diese Arbeit für Sie gegen einen Aufschlag von 2,50 € pro Tag und Person.
  9. Die Betten dürfen nur mit kompletter Bettwäsche benutzt werden. Bettwäsche leihen wir bei Bedarf aus.
  10. Wir stellen unseren Gästen Getränke zur Verfügung. Es ist untersagt eigene Getränke zur Weitergabe an die Teilnehmer mit ins Schloss zu bringen.
  11. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist mit jeder Art von Energie sparsam umzugehen. Das bedeutet u.a.: Heizkörper abdrehen, wenn gelüftet wird und Licht ausmachen, wenn niemand im Zimmer ist.
  12. Auf den Fluren der Schlafetagen sind Mülltrenner aufgestellt. Sortieren Sie bitte Ihren Abfall nach Glas, Papier, Wertstoffen und Restmüll.
  13. Am Abreisetag räumen Sie bitte Ihr Zimmer bis 10:00 Uhr. Die Zimmerschlüssel sind dann vom Gruppenleiter abzugeben.
  14. Das Parken ist unzulässig vor dem Haupthaus, vor dem Bornstedtschen Palais und um den Schlossbrunnen herum. Zum Be- und Entladen dürfen Fahrzeuge in den vorgenannten Bereichen halten. Für gehbehinderte Gäste sind Ausnahmen möglich.
  15. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Veranstalter die Hausordnung an und verpflichtet sich den jeweiligen Gruppenleiter über diese Bestimmungen zu informieren und zu deren Durchsetzung zu betreiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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